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Montag, 17.03.2025 - 18.13 Uhr Zurück zur Übersicht

Beleidigung des Vorgesetzten

Dass die Beschimpfung von Vorgesetzten, Kollegen oder Kunden als "Arschloch" o.ä. eine Kündigung rechtfertigen kann, ist wenig überraschend. Wie aber ein aktuelles Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf zeigt, kommt es immer auf den Einzelfall an.

Das Gericht hatte den von einem Mitarbeiter gegenüber seinem Vorgesetzten geäußerten Satz "Beweg doch selber deinen Arsch, du bist ja auch ein faules Schwein" als ein erst- und einmaliges Augenblicksversagen klassifiziert und geurteilt, dass eine Kündigung nicht gerechtfertigt sei, sondern nach Lage der Dinge eine Abmahnung die angemessene und ausreichende Reaktion sei.

Man sollte sich da aber nicht zu sicher sein, denn je nach Einzelfall kann auch die einmalige Beleidigung eines Vorgesetzten eine Kündigung rechtfertigen.

Autor: RA Jürgen Mähler, Fachanwalt für Arbeitsrecht

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