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Montag, 21.07.2025 - 14.54 Uhr Zurück zur Übersicht

Gruß an den Arbeitgeber!

Natürlich ist es höflich, den Chef zu grüßen, auch wenn man ihn außerhalb des Betriebes trifft. Ob ein unterlassener Gruß allerdings eine Kündigung rechtfertigen kann, hatte kürzlich das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln zu entscheiden.

Die Kündigung eines Außendienstmitarbeiters war durch den Arbeitgeber damit begründet worden, dass der Beschäftigte bei zwei Begegnungen außerhalb des Betriebes den Geschäftsführer des Unternehmens in Anwesenheit Dritter Personen nicht gegrüßt und damit seine Missachtung zum Ausdruck gebracht und den Geschäftsführer beleidigt habe.

Die Kündigung hatte vor dem LAG Köln keinen Erfolg. Nach Ansicht des Gerichts hätte ein Personalgespräch ausgereicht, um den Arbeitnehmer zu bitten, die üblichen Umgangsformen zu wahren und auch seine Vorgesetzten außerhalb des Betriebes zu grüßen. Die Kündigung hielt das Gericht in diesem Fall für völlig überzogen.

Autor: RA Jürgen Mähler, Fachanwalt für Arbeitsrecht

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