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Strom für 1,8 Cent "geklaut": Kündigung zulässig?
Es gibt immer wieder Kündigungsgründe, die auf den ersten Blick skurril anmuten. Meistens steckt dahinter ein bereits seit längerem gestörtes Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Mitarbeiter.
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm hatte einen Fall zu entscheiden, wo ein Mitarbeiter an seinem Arbeitsplatz den Akku seines Elektroroller aufgeladen hatte. Wie der Arbeitgeber konkret nachweisen konnte, sind dadurch Stromkosten von 1,8 Cent (!) angefallen. Der Arbeitgeber fühlte sich bestohlen und kündigte fristlos.
Das LAG hat entschieden, dass die Kündigung unwirksam sei. Die Umstände rechtfertigen in diesem Fall keine Kündigung, zumal der Mitarbeiter bereits 19 Jahre im Betrieb gewesen ist. Der geringfügige Stromdiebstahl rechtfertige zwar eine Abmahnung, jedoch keinesfalls eine Kündigung, schon gar nicht fristlos. Der Mitarbeiter durfte daher weiter arbeiten, sollte aber in Zukunft den Strom seiner elektronischen Geräte zu Hause aufladen.
Autor: RA Jürgen Mähler, Fachanwalt für Arbeitsrecht