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Montag, 04.08.2025 - 10.23 Uhr Zurück zur Übersicht

Fristlose Kündigung erhalten, was tun?

Eine fristlose Kündigung trifft Arbeitnehmer meistens völlig unerwartet und stellt eine enorme Belastung dar. Nachfolgend soll erläutert werden, wie die richtigen Schritte nach Erhalt einer solchen Kündigung aussehen.

Eine fristlose Kündigung setzt einen wichtigen Grund voraus. Der Arbeitgeber muss beweisen können, dass ihm die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unzumutbar ist. Dies geschieht oft bei Diebstahl, schweren Beleidigungen oder tätlichen Angriffen, Arbeitszeitbetrug oder ähnlichen zumeist strafbaren Handlungen.

In fast allen Fällen ist auch vor einer fristlosen Kündigung stets mindestens eine Abmahnung erforderlich. Ohne Abmahnung ist eine sofortige Beendigung nur in besonders schweren Fällen möglich.

Nach Erhalt einer fristlosen Kündigung sollte man zwar besonnen, aber sofort reagieren. Die fristlose Kündigung hat nämlich nicht nur die Folge, dass man ab sofort kein Gehalt mehr bekommt, sondern zumeist auch den Nachteil einer Sperrfrist vom Arbeitsamt, weil man dort davon ausgeht, dass man durch das vorgeworfene Fehlverhalten selber die Beendigung des Arbeitsverhältnisses verschuldet hat.

Im Falle einer fristlosen Kündigung sollte man unverzüglich einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen, da man nur drei Wochen Zeit für die Einreichung einer Kündigungsschutzklage hat. Versäumt man diese Frist, gilt die Kündigung automatisch als wirksam.

Autor: RA Jürgen Mähler, Fachanwalt für Arbeitsrecht

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