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Dienstag, 23.09.2025 - 10.00 Uhr Zurück zur Übersicht

Änderungen im Arbeitsrecht 2025

Anhebung von Mindestlohn und Verdienstgrenzen
Zum 01.01.2025 ist der gesetzliche Mindestlohn auf 12,82 Euro brutto pro Stunde gestiegen. Entsprechend wurde die Minijob-Grenze auf 556 Euro angehoben, und die Midijob-Obergrenze bleibt bei 2.000 Euro. Dadurch profitieren Beschäftigte im Übergangsbereich weiterhin von reduzierten Sozialabgaben.

Hinzuverdienstgrenze bei Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
Wer eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bezieht, kann ab Januar 2025 mehr hinzuverdienen: Bei voller Erwerbsminderung gilt eine jährliche Hinzuverdienst-Grenze von rund 19.661 EUR. Bei Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung beträgt die Mindesthinzuverdienst-Grenze rund 39.322 EUR.

Elektronische Arbeitsverträge und Nachweise
Wesentliche Arbeitsbedingungen können ab sofort elektronisch dokumentiert werden (§ 126a BGB). Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass diese zugänglich, speicherbar und druckbar sind.
Mitarbeiter haben weiterhin das Recht, eine schriftliche Version zu verlangen, die unverzüglich bereitgestellt werden muss. Bei Versäumnissen drohen Bußgelder bis zu 2.000 Euro.

Arbeitszeugnisse in elektronischer Form
Erstmals dürfen Arbeitszeugnisse elektronisch ausgestellt werden (§ 630 Satz 3 BGB). Voraussetzung ist die Zustimmung der Mitarbeiter. In Streitfällen, etwa bei rückwirkenden Änderungen, bleibt jedoch die Papierform oft die bessere Wahl, da elektronische Dokumente Veränderungen sichtbar machen.

Elterngeld: Neue Einkommensgrenzen
Für Geburten ab April 2025 entfällt der Anspruch auf Elterngeld für Paare und Alleinerziehende mit einem zu versteuernden Einkommen über 175.000 Euro. Zuvor lag die Grenze bei 200.000 Euro.

Autor: RA Jürgen Mähler, Fachanwalt für Arbeitsrecht

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