Montag, 06.10.2025 - 11.46 Uhr | Zurück zur Übersicht |
Rechtsschutzversicherung im Arbeitsrecht sinnvoll?
Ob Kündigung, Lohnklage oder sonstige Probleme mit dem Arbeitgeber, jeden kann eine arbeitsrechtliche Streitigkeit treffen, auch wenn man es nicht darauf anlegt.
Gerade arbeitsrechtliche Verfahren rund um die Kündigung können hohe Kosten verursachen, so dass sich die Frage stellt, ob sich gerade für den Bereich des Arbeitsrechts eine Rechtschutzversicherung lohnt.
Ein Gerichtsverfahren vor dem Arbeitsgericht kann schnell teuer werden, da beispielsweise bei einer Kündigung der Gegenstandswert, nach dem sich die Gebühren des Anwalts richten, ein dreifaches Monatsgehalt beträgt. Da kommt schnell eine vierstellige Summe an Verfahrenskosten zusammen.
Im Zivilprozess vor den Amts- und Landgerichten trägt grundsätzlich die unterlegene Partei alle Kosten. Im Arbeitsgerichtsverfahren gilt jedoch eine Besonderheit. Nach § 12a Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) trägt in der I. Instanz jede Partei ihre Anwaltskosten selbst – unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Die Gerichtskosten sind zudem niedriger als im normalen Zivilprozess und entfallen bei einem Vergleich sogar vollständig.
Diese Regelung gilt aber nur für die I. Instanz. In allen höheren Instanzen oder auch bei einer Zwangsvollstreckung gelten die allgemeinen Kostenregelungen. Verliert ein Arbeitnehmer daher ein Verfahren vor dem Berufungsgericht, muss er nicht nur seine eigenen Anwaltsgebühren zahlen, sondern auch die Anwaltsgebühren des Arbeitgebers und sämtliche Gerichtskosten dieser Instanz.
Diese Ausführungen zeigen, dass zwar § 12a ArbGG das Risiko reduziert, die gegnerischen Anwaltskosten tragen zu müssen, jedoch bleiben unabhängig vom Ausgang des Verfahrens die eigenen Anwaltskosten beim Arbeitnehmer. Diese können erheblich sein und mindern den finanziellen Erfolg eines Prozesses spürbar, so dass selbst bei einer erstrittenen Abfindung nach Abzug von Kosten, Steuern und Abgaben oft nur ein Bruchteil übrig bleibt und sich ein Verfahren ohne Rechtschutzversicherung im Arbeitsrecht oftmals kaum lohnt.
Bei Bedürftigkeit besteht zwar ohne Rechtschutzversicherung die Möglichkeit, die Kostenübernahme im Rahmen von Prozesskostenhilfe durch den Staat zu erreichen, hierbei muss jedoch berücksichtigt werden, dass die Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter dem Vorbehalt der Überprüfung steht. Sollten sich die Vermögensverhältnisse des Arbeitnehmers daher in den kommenden vier Jahren ändern, müssen die Kosten an die Staatskasse zurückgezahlt werden.
Im Ergebnis bleibt somit festzuhalten, dass sich eine Rechtschutzversicherung für sämtliche Arbeitnehmer lohnt, da arbeitsrechtliche Konflikte jeden treffen können können, sei es durch Kündigung, ein schlechtes Zeugnis oder ausbleibende Gehaltszahlungen.
Autor: RA Jürgen Mähler, Fachanwalt für Arbeitsrecht