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Darf mein Chef mich aus dem Urlaub holen?
Für die Erholung von der oftmals stressigen Arbeit steht in Deutschland jedem Arbeitnehmer ein gewisser Urlaubsanspruch zu. Die Mindestvorgaben dazu befinden sich im Bundesurlaubsgesetz.
Doch was, wenn sich der Chef es anders überlegt und möchte, dass der Arbeitnehmer trotz eines genehmigten Urlaubs zur Arbeit erscheint?
Grundsätzlich dürfen Arbeitgeber ihre Mitarbeiter nicht aus dem Urlaub zurückholen. Die Möglichkeit, Arbeitnehmer aus dem Urlaub zu holen, besteht laut Arbeitsrecht nur in absoluten Ausnahmefällen. Es muss dabei die Existenz des Betriebes gefährdet sein und es darf keine Alternativen zur Urlaubsunterbrechung geben (kein Ersatz konnte gefunden werden etc.)
Wird der ein Arbeitnehmer aus dem Urlaub geholt, müssen ihm die Tage, die er nicht nehmen konnte, gutgeschrieben werden, damit er sie zu einem anderen Zeitpunkt in Anspruch nehmen kann. Für die geleistete Arbeitszeit muss der Arbeitnehmer selbstverständlich entlohnt werden.
Zusätzlich muss der Chef alle Kosten übernehmen, die mit dem Urlaubsabbruch zusammenhängen. Dabei kann es sich um Umbuchungs-, Rückflugs- oder Stornierungskosten handeln. Wer beschließt, einen Arbeitnehmer aus dem Urlaub zu holen, muss laut Arbeitsrecht teilweise also ziemlich tief in die Tasche greifen.
Autor: RA Jürgen Mähler, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Anwaltskanzlei Mähler