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Urlaubstage bei Krankheit im Urlaub
Wer im Urlaub krank wird, verliert grundsätzlich seine Urlaubstage nicht, muss aber dabei einige wichtige Punkte beachten.
Grundsätzlich gilt: Wer während seines Urlaubs erkrankt, verliert die betroffenen Urlaubstage nicht. Wichtig ist aber, dass man durch ein ärztliches Attest nachweist, dass man nicht nur krank ist, sondern auch arbeitsunfähig.
Für gesetzlich Versicherte gilt also eine ärztlich ausgestellte elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) als Nachweis. Obwohl Arbeitnehmer im Urlaub sind, müssen Sie dem Betrieb unverzüglich mitteilen, dass sie arbeitsunfähig sind, und die voraussichtliche Dauer angeben.
Auch im Ausland müssen Beschäftigte einen Arzt aufsuchen und sich die Arbeitsunfähigkeit ärztlich bescheinigen lassen, wenn sie ihren Urlaubsanspruch nicht verlieren wollen. Der Arzt am Urlaubsort stellt dann statt der eAU ein Attest aus, in dem er bestätigt, dass der Urlauber nicht arbeitsfähig ist. Auch dann muss der Arbeitgeber unverzüglich über die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer sowie auch über den Aufenthaltsort informiert werden.
Kehrt der arbeitsunfähig erkrankte Mitarbeiter nach Deutschland zurück, muss er die Rückkehr unverzüglich melden. Insbesondere bei Erkrankung im Ausland sollte man besonders auf eine sorgfältige Dokumentation achten, damit später kein Streit entsteht. Da die elektronische Krankschreibung im Ausland nicht funktioniert, muss dem Arbeitgeber und der gesetzlichen Krankenkasse das ärztliche Attest unverzüglich übersandt werden.
Auch wenn der Arbeitgeber die Urlaubstage nach dem Umfang der Erkrankung wieder gutschreiben muss, kann der Arbeitnehmer deswegen nicht einfach länger Urlaub machen. Ist er zum ursprünglich vorgesehenen Ende des Urlaubs wieder arbeitsfähig, muss er wieder zur Arbeit erscheinen. Die Urlaubstage müssen dann neu beantragt werden.
Besonders kompliziert wird es dann, wenn man für längere Zeit erkrankt. Kann man den Urlaub deshalb gar nicht antreten, können Urlaubsansprüche grundsätzlich auch über das Urlaubsjahr hinaus bestehen bleiben. Nach der aktuellen Rechtsprechung können Sie regelmäßig erst 15 Monate nach Ablauf des jeweiligen Urlaubsjahres verfallen.
Fährt man trotz Krankschreibung in den Urlaub, kommt das bei den meisten Arbeitgebern nicht gut an, ist aber grundsätzlich erlaubt. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bedeutet nicht, dass Mitarbeiter nicht verreisen dürfen. Entscheidend ist, dass sie nichts unternehmen dürfen, was ihre Genesung verzögert oder gefährdet. Es ist aber anzuraten, vor der Reise eine ärztliche Einschätzung einzuholen, um Ärger mit dem Arbeitgeber zu vermeiden.
Autor: RA Jürgen Mähler, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Anwaltskanzlei Mähler