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Dienstag, 15.09.2026 - 11.59 Uhr Zurück zur Übersicht

Wirksame Kündigung bei Urlaub während Krankschreibung

In einem aktuell entschiedenen Fall hatte ein arbeitsunfähig gemeldeter Arbeitnehmer Urlaubsfotos aus Spanien auf Instagram gepostet, inklusive Cocktails und Sonnenuntergang.

Der Arbeitgeber reagierte darauf mit einer fristlosen Kündigung. Die Arbeitsgerichte sahen die fristlose Kündigung als gerechtfertigt an, da das Verhalten des Arbeitnehmers eine schwerwiegende Pflichtverletzung darstellte.

Fazit: Wer tatsächlich erkrankt ist, sollte sich auch so verhalten, zudem ist nochmals festzustellen, dass Soziale Medien keine gute Idee für einen "Krankmacher" sind.

Autor: RA Jürgen Mähler, Fachanwalt für Arbeitsrecht

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