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Montag, 21.09.2026 - 11.01 Uhr Zurück zur Übersicht

Lügen haben kurze Beine, auch vor Gericht!

Einen ungewöhnlichen Fall hatte aktuell das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln zu entscheiden.

Ein Arbeitnehmer hatte einen Prozess um eine Kündigung gewonnen, weil er - wie sie später herausstellte - vor Gericht wissentlich falsch vorgetragen hatte. Dies ließ der Arbeitgeber wiederum nicht auf sich sitzen und sprach eine weitere verhaltensbedingte Kündigung aus.

Auch gegen diese Kündigung klagte der Arbeitnehmer, diesmal aber ohne Erfolg. Diesmal hielt das LAG die Kündigung für wirksam, denn spätestens durch die Lüge im vorangegangenen Klageverfahren hatte der Arbeitnehmer nach Ansicht des Gerichts das für den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses notwendige Vertrauen endgültig zerstört.

Fazit: Vorsicht mit falschen Aussagen vor Gericht, diese können sich später zum Boomerang entwickeln.

Autor: RA Jürgen Mähler, Fachanwalt für Arbeitsrecht

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