Mittwoch, 17.04.2013 - 19.01 Uhr | Zurück zur Übersicht |
Telefonate im Operationssaal rechtfertigen keine fristlose Kündigung
Führt ein Chefarzt während einer Operation private Telefonate mit seinem Handy, rechtfertigt dies nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts keine fristlose Kündigung, vielmehr muss der Arbeitgeber als milderes Mittel zunächst eine Abmahnung erteilen.
Autor: Jürgen Mähler