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Freitag, 15.01.2016 - 16.33 Uhr Zurück zur Übersicht

Wichtige Information zum Widerspruch bei Lebensversicherungen

Ich möchte auf die Möglichkeit hinweisen, wie jemand, der in den letzten Jahren eine Kapitallebensversicherung gekündigt hat oder die Kündigung beabsichtigt, statt der Auszahlung des Rückkaufswertes die Rückzahlung aller eingezahlten Prämien nebst Zinsen verlangen kann. Dies kann im Einzelfall mehrere 1.000,00 € Unterschied ausmachen.

Es handelt sich um Verträge aus den Jahren von 1995-2007, die nach dem sog. Policenmodell abgeschlossen wurden. Dabei füllte der Kunde ein Antragsformular aus, der Versicherer nahm den Antrag an, indem er dem Kunden den Versicherungsschein übersandte. Ist die dabei enthaltene Belehrung über das Widerspruchsrecht des Kunden fehlerhaft, kann auch heute noch der Widerspruch erklärt werden, selbst wenn die Kündigung des Vertrages schon Jahre zurückliegt.

Sollten Sie also in den letzten Jahren eine Versicherung gekündigt haben oder eine Kündigung beabsichtigen, sollte ein Rechtsanwalt überprüfen, ob die Widerspruchsbelehrung fehlerhaft ist.

Gleiches gilt im übrigen bei Darlehensverträgen, die zwischen 2002 und 2010 abgeschlossen worden sind. Auch hier sind nach der Verbraucherzentrale Hamburg etwa 80 % aller Widerrufsbelehrungen falsch, so dass auch heute noch ein Widerruf erfolgen kann, selbst wenn das Darlehen bereits vor Jahren zurückgezahlt worden ist. Dann bekommt die Bank ihr Kapital nebst Zinsen zurück, gegengerechnet werden aber alle gezahlten Darlehensraten nebst Zinsen. Das hat bei einigen Mandanten einen Rückzahlungsanspruch gegen die Bank von über 40.000,00 € ergeben!

Autor: RA Jürgen Mähler

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