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Dienstag, 17.11.2015 - 15.11 Uhr Zurück zur Übersicht

Widerruf von Darlehensverträgen

Bei einer Vielzahl von seit 2002 abgeschlossenen Darlehensverträgen ist wegen der oftmals fehlerhaften Widerrufsbelehrung auch heute noch der Widerruf des Vertrages möglich. Es wird geschätzt, dass bis zu 80 % der zwischen 2002 und 2008 abgeschlossenen Verträge fehlerhafte Widerrufsbelehrungen haben und daher rückwirkend aufgehoben werden können.
Dies kann sich insbesondere lohnen bei hohen Zinsen, die insbesondere bis 2010 verlangt worden sind. Der Widerruf ist auch noch nach Beendigung des Vertrages möglich, und zwar auch dann, wenn bei Ablösung eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt worden ist.
Doch wer auf diese Weise einen Vertrag beenden möchte, sollte sich beeilen. Voraussichtlich im 1. Halbjahr 2016 will die Bundesregierung per Gesetz vorschreiben, dass alte Verträge nur noch bis zu 3 Monate ab Inkrafttreten des Gesetzes widerrufen werden können.
Da die Vorbereitung eines Widerrufs einige Zeit dauert, sollte man sich rechtzeitig an einen versierten Rechtsanwalt wenden, der die Möglichkeit des Widerrufs prüfen kann.

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 Anwaltskanzlei Mähler
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