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Mittwoch, 03.05.2017 - 17.04 Uhr Zurück zur Übersicht

Widerruf von Darlehen - Aktuelles Urteil des BGH

Es besteht Anlass zu dem Hinweis, dass alle nach dem 11.06.2010 abgeschlossene Darlehensverträge auch heute noch widerrufen werden können, wenn die dortige Belehrung fehlerhaft ist.
Nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 22.11.2016 ist die Widerrufsbelehrung u.a. dann falsch, wenn dort im Rahmen der Voraussetzungen für den Fristbeginn bei den Pflichtangaben die "zuständige Aufsichtsbehörde" der Bank erwähnt wird, ohne diese konkret zu bezeichnen.
Sollte ein Darlehensvertrag diese Formulierung enthalten, ist ein Widerruf auch heute noch möglich, was je nach Höhe des Darlehens und der Vertragslaufzeit eine Ersparnis in 5-stelliger Höhe bedeuten kann.

Autor: RA Jürgen Mähler

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