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Mittwoch, 23.03.2022 - 17.21 Uhr Zurück zur Übersicht

Vergütung eines Azubis bei nicht durchgeführter Ausbildung

Nicht selten werden Auszubildende vom Betrieb nicht vernünftig ausgebildet, sondern als billige Hilfskräfte für einfache Arbeiten "missbraucht". Das Arbeitsgericht Bonn hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass ein Aus­zu­bil­den­der, der nicht ausgebildet, son­dern mit den Auf­ga­ben ei­nes un­ge­lern­ten Ar­beit­neh­mers be­traut wird, ei­nen An­spruch aus § 612 BGB auf ei­ne ent­spre­chen­de Vergütung hat.

Autor: RA Jürgen Mähler, Fachanwalt für Arbeitsrecht

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