Statistik:
online 1
gesamt 318120
heute 37
gestern 41

Aktuell


Dienstag, 17.09.2024 - 09.38 Uhr Zurück zur Übersicht

Arbeitspause ausfallen lassen und früher gehen: Ist das erlaubt?

Wer in Deutschland länger als sechs Stunden am Stück arbeitet, hat einen gesetzlichen Anspruch auf mindestens 30 Minuten Pause. Die Pause erhöht sich noch mal um 15 Minuten, wenn man mehr als neun Stunden arbeitet. Geregelt ist dies in § 4 des Arbeitszeitgesetz (ArbZG).
Aber ist es erlaubt die Arbeitspause ausfallen zu lassen, um früher zu gehen?
Es ist zwar möglich die Arbeitspausen auf jeweils 15 Minuten über den Arbeitstag zu verteilen. Der Arbeitgeber muss jedoch gewährleisten, dass kein Arbeitnehmer länger als sechs Stunden am Stück arbeitet, ohne eine Pause zu machen.
Beachtet der Arbeitgeber nicht die Einhaltung der Arbeitspausen, so kann der Arbeitgeber eine Ordnungswidrigkeit begehen und sich sogar strafbar machen. Es stellt damit eine Pflicht des Arbeitgebers dar zu beachten, dass seine Beschäftigten die Pause nehmen. Vor diesem Hintergrund ist es einem Arbeitnehmer nicht erlaubt die Arbeitspause ausfallen zu lassen, um früher Feierabend zu machen.

Autor: RA Jürgen Mähler, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Zurück zur Übersicht

 
 
 Anwaltskanzlei Mähler
Brahmsstr. 2a, 50935 Köln
Telefon: 0221 71 90 37 70 Telefax: 0221 71 90 37 71
Druckversion