| Montag, 21.09.2026 - 11.14 Uhr | Zurück zur Übersicht |
Kündigung in der Elternzeit bei Lügen über Kollegen
Ein in Elternzeit befindlicher Arbeitnehmer hatte über diverse Kollegen Lügen verbreitet, die jeglicher Grundlage entbehrten, so dass der Arbeitgeber beschlossen hatte, gegenüber dem Kläger eine außerordentliche Kündigung auszusprechen. Hierzu beantragte er die Zustimmung bei der zuständigen Behörde, die vor Ausspruch einer Kündigung erforderlich ist.
Die Behörde erteilte die Zustimmung zur fristlosen Kündigung. Hiergegen wehrte sich der Kläger vor dem zuständigen Verwaltungsgericht.
Das Gericht hat entschieden, dass die Zustimmung der Behörde zum Ausspruch der fristlosen Kündigung zurecht erfolgt war. Nach Überzeugung des Gerichts liegen seitens des Arbeitnehmer schwerwiegende Pflichtverletzungen vor, die auch im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung die Interessen des Arbeitgebers schützt als schützenswerter erscheinen lassen. Eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nach Beendigung der Elternzeit war für den Arbeitgeber nicht mehr zumutbar, da der Arbeitnehmer mehrere Kollegen verleumdet und sie zum Teil rassistisch beleidigt hatte.
Autor: RA Jürgen Mähler, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Anwaltskanzlei Mähler